+49 (0) 160 9473 2297 Herr Rech
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Vor Hellert 17 in 55774 Baumholder
Auf Baustellen fallen Erde, Gestein, Abfälle und mineralischer Bauschutt an. Diese verschiedenen Arten von Aushub und Abfallmaterialien werden als Haufwerk bezeichnet. Bauherren sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Hauwerk auf Umweltbelastungen und schädliche Stoffe zu überprüfen.
Daher ist die Durchführung einer so genannten Haufwerksbeprobung unerlässlich. Dieser Vorgang ist von großer Bedeutung, da viele der anfallenden Materialien entweder wiederverwendet werden oder auf speziellen Deponien fachgerecht entsorgt werden müssen.
Hierbei spielt die Haufwerksbeprobung eine zentrale Rolle bei der Analyse und Bewertung von Materialien auf Baustellen und Deponien.
Es handelt sich also um ein wesentliches Verfahren, das vor allem für Bauherren, Bau- und Abbruchunternehmen, Umweltschutzbehörden und Recyclingbehörden von Bedeutung ist.
Bei einer laufenden Baumaßnahme sind Stillstandzeiten wegen fehlenden Haufwerksbeprobungen sehr kostspielig. Aus diesem Grund legen wir viel Wert auf sofortige Verfügbarkeit und helfen Ihnen dabei, Stillstände zu vermeiden.
Die Haufwerksbeprobung hat gemäß LAGA PN98 zu erfolgen. Wir als Experten verfügen selbstverständlich über die notwendigen Fach- und Sachkunden, sowie arbeiten wir ausschließlich mit akkreditierten Laboren zusammen.
Bereits im Vorfeld muss meist entschieden werden, kann das Haufwerk einer Wiederverwertung zugeführt werden oder muss es deponiert werden. Wir helfen Ihnen dabei, sich bereites im Vorfeld für den richtigen Weg zu entscheiden.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei akuten Haufwerksbeprobungen, sondern stehen Ihnen ebenso Beratend sowie Überwachend für Ihre geplante Baumaßnahmen zur Seite. Hierbei steht die Wirtschaftlichkeit ganz oben.
Oft sind gesetzliche Vorgaben aus wirtschaftlichen Gründen oder örtlichen Gegebenheiten nicht eins zu eins umzusetzen. Wir von Schadstoff-Control liefern Ihnen stets zielführende Lösungen und stehen hierfür mit unserem Namen.
Die Unterschiede der einzelnen Verordnungen und ständige Gesetzesanpassungen bei der Haufwerksbeprobung, machen es schwierig den Überblick zu behalten. Gemeinsam mit uns als Partner, sind Sie stets auf dem aktuellen Stand.
und Ihr
AblaufDie Durchfuhrung einer Haufwerksbeprobung erfordert besondere Fachkenntnisse gemaß LAGA PN98 und eine spezielle Ausrüstung.
Zunächst empfiehlt es sich, das Bodenmaterial sowie den Bauschutt zu trennen und in einzelnen Haufwerks Fraktionen zu lagern. Aus diesen Haufwerks Fraktionen werden dann systematisch Proben entnommen und im Labor auf verschiedene Parameter wie Schwermetalle, organische Schadstoffe und mineralische Bestandteile untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind entscheidend für die weitere Verwendung oder Entsorgung des Materials. Die Haufwerksbeprobung trägt dazu bei, die Qualität und Sicherheit von Baumaterialien zu gewährleisten und potenzielle Umweltgefahren frühzeitig zu erkennen.
Gemäß LAGA PN98 wird die Haufwerksbeprobung in eine repräsentative und eine abfallchemische Untersuchung unterteilt. Die repräsentative Untersuchung ist entscheidend, um ein genaues Bild des gesamten Haufwerks zu erhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Probenahme und die Analyse so gestaltet sind, dass sie die gesamte Materialmenge des Haufwerks widerspiegeln. Ziel der chemischen Untersuchung ist es, die chemische Zusammensetzung des Materials zu bestimmen. Dabei werden nicht nur die Schadstoffe bestimmt, sondern auch die Anteile der verschiedenen chemischen Elemente und Verbindungen gemessen. Außerdem wird der pH-Wert ermittelt und im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen bewertet.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
regelt den umweltverträglichen Einsatz von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoff im Bauwesen. Sie legt konkrete Grenzwerte für Schadstoffe in recycelten Materialien fest. Dadurch sollen natürliche Ressourcen geschont und Umweltbelastungen minimiert werden. Hersteller und Verwender von Ersatzbaustoffen müssen regelmäßige Prüfungen und Kontrollen durchführen, um die Einhaltung dieser Standards zu
gewährleisten.
Die Deponieverordnung (DepV) regelt in Deutschland die Ablagerung von Abfällen
auf Deponien zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Sie stellt strenge Anforderungen an die Deponieklassen, Bau, Betrieb und Nachsorge, um Boden und Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Abfälle vor der Deponierung vorbehandelt werden müssen, um ihre Gefährlichkeit zu minimieren.
Die LAGA PN98 ist eine Richtlinie, die die Verwertung und Beseitigung von Abfällen regelt. Sie wurde von der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
erarbeitet. Sie legt standardisierte Verfahren zur Entnahme, Aufbereitung und Untersuchung von Abfallproben fest, um repräsentative und vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten. Somit dient Sie als Grundlage bei der Probenentnahme einzelner Haufwerksfraktionen.
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Bei einer Zusammenarbeit mit Schadstoff-Control profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität und Umweltschutz. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Baustellen sicher und umweltgerecht betrieben werden.
Unsere Fachleute stehen Ihnen während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Seite. Dadurch kann sichergestellt werden, dass jeder Schritt fachgerecht und effizient durchgeführt wird und die Kommunikation stets transparent verläuft.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage!
Die Dauer bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer Haufwerksbeprobung kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der entnommenen Proben und der Komplexität der erforderlichen Analysen. Während des gesamten Prozesses werden Sie individuell beraten und regelmäßig über den Fortschritt der Analysen informiert.
Wird bei der Haufwerksbeprobung eine erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt, müssen besondere Maßnahmen zur Entsorgung ergriffen werden. Dies kann die Behandlung des Materials auf einer Sondermülldeponie oder andere wichtige Maßnahmen sein. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, beraten wir Sie gerne.
Bauherren können die ordnungsgemäße Durchführung der Haufwerksbeprobung sicherstellen, indem sie qualifizierte Fachleute und zertifizierte Labore beauftragen. Darüber hinaus sollten sie die relevanten gesetzlichen Vorgaben und Standards, wie die LAGA PN98, kennen. Eine regelmäßige Kommunikation mit den beauftragten Sachverständigen und Gutachtern wird empfohlen, um auf dem aktuellen Stand zu sein.
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